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Asbest- und Bauschadstoffe

Bauschadstoff-Definitionen

Asbest:

Asbest bezeichnet eine Gruppe mineralischer Fasern (Silikate), die auch in der Schweiz in bestimmten Gesteinen vorkommen. Dies zum Teil oberflächlich, meistens aber befindet er sich im Felsmaterial. Es gibt zwei Hauptgruppen: Serpentinasbeste und Amphibolasbeste.

Freigesetzte Asbestfasern können besonders bei Gebäuderenovierungen die Gesundheit von Handwerker/innen und Bewohner/innen gefährden. Asbestfasern weisen eine kristalline Struktur auf und spalten sich in der Länge in immer dünnere Fasern auf. Einmal eingeatmet, kann der Körper die Fasern kaum abbauen oder ausscheiden. Sie bleiben lange in der Lunge und können Krebserkrankungen auslösen. Dazu reichen bereits geringe Konzentrationen von Asbeststaub in der Luft.

Quelle: https://www.unia.ch/de/arbeitswelt/von-a-z/asbest/was-ist-asbest

Stopp bei Asbestverdacht!

Schützen Sie sich und andere vor schädlichen Asbestfasern. Halten Sie vor Beginn der Bauarbeiten folgende drei Schritte ein:

1. Ermitteln Sie eine mögliche Gefährdung vor Beginn von Bauarbeiten

2. Planen Sie Schutzmassnahmen 

3. Schützen Sie sich vor Asbeststaub

Quelle: https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/asbest

PCB (polychlorierte Biphenyle)

Im Jahre 1972 wurde die Verwendung von PCB in der Schweiz aufgrund der schädlichen Eigenschaften für Mensch und Umwelt für offene Systeme verboten.

PCB sind synthetisch hergestellte Substanzgemische mit 209 verschiedenen Einzelsubstanzen (Kongeneren). Sie unterscheiden sich durch die Anzahl und Stellung der Chloratome an den beiden Phenolringen.

PCB gehören zu den persistenten organischen Schadstoffen (POPs): Sie sind schlecht abbaubar und reichern sich in der Nahrungskette an. Inzwischen sind PCB in der Umwelt überall vorhanden und werden täglich in kleinen Mengen mit der Nahrung aufgenommen. Im Stockholmer Übereinkommen hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, alle PCB-Vorkommen so bald wie möglich zu identifizieren und in umweltverträglichen Entsorgungsanlagen zu vernichten.

Quelle: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/chemikalien/chemikalien-a-z/pcb.html

PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)

Wo immer organisches Material verbrannt wird, sei es beim Rauchen, beim Autofahren oder beim Grillieren, können polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) entstehen. Aber auch bei der Erdölfraktionierung fallen PAK als unerwünschte Nebenprodukte an und gelangen schliesslich in die Umwelt. Einige PAK sind krebserregend. Die Reduktion der PAK auf ein technisch unvermeidliches Minimum wird durch verschiedene Gesetze vorgeschrieben.

 

Gewisse PAK-Moleküle werden wegen der speziellen Anordnung ihrer Ringstrukturen im Körper zu äusserst reaktiven Verbindungen, sogenannten Epoxiden umgewandelt. Diese Epoxide reagieren sehr leicht mit DNA-Molekülen, was zu Erbgutveränderungen und schliesslich zu Krebs führen kann. Ausserdem beeinträchtigen einige PAK auch die Fortpflanzung oder schädigen das Ungeborene. Zumindest im Tierversuch konnten solche Effekte bei verschiedenen PAK nachgewiesen werden. Für den Menschen besteht dieses PAK, Oktober 2020 2/6 Risiko ebenfalls. Als besonders gefährlich gilt Benzo(a)pyren, das beim Menschen erwiesenermassen Krebs verursacht und als erbgutverändernd, fortpflanzungsschädigend und entwicklungsschädigend angesehen wird.

Quelle: BAG factsheet-polyzyklische-aromatische-kohlenwasserstoffe-pak-de.pdf

Vorschriften

EKAS 

Besteht vor Beginn von Bau-, Umbau-, Reparatur-, Instandhaltungsarbeiten usw. der Verdacht, dass Asbest auftreten könnte, sind die Gefahren genau zu ermitteln und die damit verbundenen Risiken zu bewerten. Gestützt auf diese Gefahrenermittlung und Risikobewertung sind die erforderlichen Massnahmen festzulegen und die Arbeiten zu planen.

Quelle: EKAS Richtlinie Nr. 6503

 BauAV

Bauarbeiten müssen so geplant werden, dass das Risiko von Berufsunfällen, Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist und die notwendigen Sicherheitsmassnahmen, namentlich bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, eingehalten werden können.

Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest oder polychlorierte Biphenyle (PCB) auftreten können, so muss der Arbeitgeber die Gefahren eingehend ermitteln und die damit verbundenen Risiken bewerten. Darauf abgestützt sind die erforderlichen Massnahmen zu planen.

Quelle: Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) Nr. 832.311.141

SUVA/BAG

Gebäudecheck oder Materialanalyse:

Einem Produkt sieht man nicht an, ob es Asbest enthält oder nicht. Aus der Herstellungszeit und der Art der Anwendung lässt sich aber ein Verdacht ableiten. Klarheit bringt erst die Analyse von Materialproben. Eine solche empfiehlt sich stets vor Arbeiten an asbestverdächtigen Bauprodukten, wie z.B. dem Entfernen von Bodenbelagsbahnen in kritischen Gebäuden. Lassen Sie sich vor der Entnahme von Materialproben beraten. Es werden dabei nämlich Asbestfasern freigesetzt. Vor grösseren Renovationen in kritischen Gebäuden empfiehlt sich die Durchführung eines Gebäudechecks durch eine entsprechende Beratungsfirma.

Quelle: Flyer_RenovationVorsichtAsbest_DE

BAG:

In der Schweiz gilt seit 1989 ein breites Asbestverbot. In Gebäuden kann von asbesthaltigen Produkten, die vor dem Asbestverbot (bzw. vor Ablauf der Übergangsfristen) verwendet wurden, eine Gesundheitsgefährdung ausgehen. Dabei ist jegliche mechanische Bearbeitung (schleifen, bohren, fräsen, brechen, sägen) gefährlich, weil dabei teils grosse Mengen an Asbest freigesetzt werden. Bei normaler Nutzung sind die Risiken bei den meisten Bauprodukten gering. 

Quelle: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/chemikalien/chemikalien-a-z/asbest.html

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