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Baugutachten
Ob Ausführungs- oder Planungsfehler, mängelbehaftete oder ungeeignete Baustoffe, Wasserschäden oder sonstige Schäden – im Falle eines Bauschadens muss in der Regel schnell gehandelt werden, um Folgeschäden zu vermeiden.
Für die Schadensregulierung und -behebung benötigen Sie als privater oder gewerblicher Eigentümer, Versicherer oder Investor zeitnah zuverlässige Aussagen.
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Von uns erhalten Sie ein neutrales und zeitnah verfügbares professionelles Baugutachten.
Wir ermitteln den Umfang, die Ursache und die Kosten für die Behebung des Bauschadens und übernehmen die Prüfung und Beurteilung von Schäden jeden Umfangs: Von der gutachtlichen Stellungnahme bei kleinen Schäden bis zu umfangreichen Gutachten und Sanierungsbegleitungen bei grösseren Schäden.
Wir erstellen für Sie:
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Mit unseren Baugutachten verfügen Sie über eine detaillierte Dokumentation des Schadenumfangs.
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Sie erhalten eine zuverlässige Aussage über die Schadensursache inklusive einer Plausibilitätsprüfung. Darüber hinaus bewerten wir die Kosten für die Schadensbehebung und sprechen Empfehlungen für alternative Maßnahmen aus.
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Dadurch sind Sie in der Lage, schnell weitere Schritte einzuleiten und minimieren Folgeschäden, unnötige Kosten und allenfalls auch Bauzeitverzögerungen.
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Wir bieten Ihnen folgende Services im Schadensfall:
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Aufnahme des Schadensumfangs
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Klärung der Schadensursache und Plausibilitätsprüfung
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Massenermittlung und Kostenbewertung
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Dokumentation von allfälligen Vorschäden
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Risikobeurteilung (Eintrittswahrscheinlichkeit gleicher Schäden)
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Erarbeitung von Massnahmen zur Schadensbehebung mit Begleitung und Überwachung der Schadensbehebungsarbeiten.
Ablauf:
1. Begutachtung der Bausubstanz
Der Bausachverständige prüft die Bauqualität, Baustandards und Baustoffe sowohl bei Neubauten als auch bei gebrauchten Immobilien. Dies beinhaltet die Prüfung der Zustandsbeschaffenheit und Ausführungsqualität.
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2. Mängelidentifikation und -bewertung
Der Sachverständige identifiziert mögliche Baumängel oder Schäden am Gebäude. Dies umfasst sowohl offensichtliche als auch verdeckte Mängel, die Auswirkungen auf die Gebäudesubstanz und -nutzbarkeit haben können. Die Bewertung erfolgt nach Dringlichkeit und Schweregrad.
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3. Prüfung auf Einhaltung von Normen und Vorschriften
Der Bausachverständige überprüft, ob Neubauten und gebrauchte Immobilien den geltenden Bauvorschriften, Normen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
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4. Erstellung von Gutachten und Empfehlungen
Basierend auf der Begutachtung erstellt der Bausachverständige ein umfassendes Gutachten. Darin werden festgestellte Mängel dokumentiert, ihre Auswirkungen auf die Immobilie erläutert und Empfehlungen für notwendige Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen gegeben.

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